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Eltern

Hier finden Sie wichtige Informationen zu Entschuldigungen und Beurlaubungen. Weiter unten auf der Seite haben wir hilfreiche Linktipps für sie zusammengestellt.

Entschuldigung

Tag 1

Sollte Ihr Kind krank sein und daher nicht am Unterricht teilnehmen können, ist es wichtig, die Schule bereits morgens zu informieren.

Telefon Sekretariat: 07152 331120

Tag 3

Ihr Kind braucht spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie der Schule zunächst formlos zukommen lassen.

 

Zurück in der Schule

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und am Unterricht teilnehmen kann, füllen Sie bitte den Vordruck für Entschuldigungen hinten im Hausaufgabenplaner aus.

 

Beurlaubung

„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu stellen.“ (Schulbesuchsverordnung §4 Beurlaubung).

Ein Antrag auf Beurlaubung kann formlos bei der Klassenlehrerin eingereicht werden. Zuständig für die Genehmigung einer Beurlaubung ist bei bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenlehrerin, in allen übrigen Fällen die Schulleitung.

Linktipps