Eltern
Entschuldigung
Tag 1
Sollte Ihr Kind krank sein und daher nicht am Unterricht teilnehmen können, ist es wichtig, die Schule bereits morgens zu informieren.
- bevorzugt über iServ
- alternativ per Telefon Sekretariat: 07152-331120
Tag 3
Ihr Kind braucht spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie der Schule zunächst formlos zukommen lassen.
Zurück in der Schule
Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und am Unterricht teilnehmen kann, füllen Sie bitte den Vordruck für Entschuldigungen hinten im Hausaufgabenplaner aus.
Beurlaubung
„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu stellen.“ (Schulbesuchsverordnung §4 Beurlaubung).
Ein Antrag auf Beurlaubung kann formlos bei der Klassenlehrerin eingereicht werden. Zuständig für die Genehmigung einer Beurlaubung ist bei bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenlehrerin, in allen übrigen Fällen die Schulleitung.